Das Gesetz zu NIS2 wird zwar erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt – mit einer verkürzten Übergangszeit. Doch wenn trifft das eigentlich, wieviel Zeit bleibt noch und was ist zu tun?
NIS2 – Wer ist betroffen?
12. Februar 2025 Das Gesetzgebungsverfahren zur NIS-2-Umsetzung in Deutschland ist vorerst gescheitert und wird voraussichtlich erst nach den Neuwahlen wieder angegangen.
Bei uns melden sich derzeit immer wieder Kunden, deren Lieferanten oder Kunden, die Erfüllung der NIS2-Richtlinien und deren Nachweis einfordern.
Unternehmen sollten nicht darauf warten, bis das NIS-2-Umsetzungsgesetz offiziell in Kraft tritt.
NIS2 betrifft auch Zulieferer. Wir beleuchten, wer unmittelbar betroffen ist und haben eine kurze Checkliste für NIS2 für Sie zusammengestellt.
Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie ist eine überarbeitete Version der NIS-Richtlinie, die erstmals 2016 von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2) dient dazu, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Ziel der NIS2-Richtlinie ist es, die Cyberresilienz und Sicherheitsstandards für essenzielle Dienste und kritische Infrastrukturen zu stärken.
Sektoren: NIS 2 wer ist betroffen
NIS2 erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und umfasst nun eine breitere Palette von Sektoren und Dienstleistungen. Betroffen sind unter anderem:
- Energie: Elektrizitäts- und Gasversorger, Ölunternehmen und erneuerbare Energien.
- Transport: Luftfahrt, Schiene, Straßenverkehr und Schifffahrt.
- Finanzmarktinfrastrukturen: Banken, Versicherungen und Finanzmarktplätze.
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Gesundheitsdienstleister und pharmazeutische Unternehmen.
- Wasserversorgung: Anbieter von Trinkwasser und Wasserabflussdiensten.
- Digitale Infrastrukturen: Internet-Exchange-Points, DNS-Dienste und Cloud-Service-Anbieter.
Organisationen: NIS 2 wer ist betroffen
Nicht nur die Sektoren, sondern auch bestimmte Arten von Organisationen innerhalb dieser Sektoren sind der NIS2-Richtlinie unterworfen. Hierzu zählen:
- Betreiber wesentlicher Dienste: Unternehmen und Organisationen, die essenzielle Dienste bereitstellen und deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft haben könnte.
- Digitale Dienstleister: Dazu gehören Anbieter von Suchmaschinen, Online-Marktplätzen und Cloud-Diensten.
Was müssen betroffene Organisationen tun?
Betroffene Organisationen müssen mehrere Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen:
- Risikomanagement: Umsetzung von Maßnahmen zur Identifizierung und Minderung von Cyberrisiken.
- Vorfallsmanagement: Einrichtung von Protokollen zur Meldung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.
- Schutzmaßnahmen: Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
- Compliance: Regelmäßige Überprüfungen und Audits, um die Einhaltung der NIS2-Vorgaben sicherzustellen.
Wir haben eine kurze Checkliste für NIS2 für Sie erstellt – dort können sich schnell checken, wie gut Sie vorbereitet sind. Diese können Sie weiter unten downloaden.
Fazit
Die NIS2-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Sie betrifft eine breite Palette von Sektoren und Organisationen, die wesentliche Dienste und digitale Infrastrukturen bereitstellen. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der NIS2 fallen, sollten sich proaktiv mit den Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Dies wird nicht nur helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die allgemeine Cyberresilienz und das Vertrauen in digitale Dienstleistungen stärken.
Wir haben eine kurze Checkliste für den Einstieg für NIS2 erstellt – wie man NIS2 umsetzen kann – haben wir in Blogpost „NIS2 zusammengefasst.