Das Gesetz zu NIS2 wird nach der Sommerpause beschlossen. Doch wenn trifft das eigentlich, wieviel Zeit bleibt noch und was ist zu tun?
NIS2 – Wer ist betroffen?
Im Zeitalter der Digitalisierung sind Cybersecurity-Gesetze und -Verordnungen von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine der wichtigsten Verordnungen in diesem Bereich ist die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2). Aber wer genau ist von NIS2 betroffen? Dieser Blogpost beleuchtet die betroffenen Sektoren und Organisationen und erläutert, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Was ist NIS2?
Bevor wir darauf eingehen, wer betroffen ist, sollten wir kurz erklären, was NIS2 eigentlich ist. Die NIS2-Richtlinie ist eine überarbeitete Version der NIS-Richtlinie, die erstmals 2016 von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Ziel der NIS2-Richtlinie ist es, die Cyberresilienz und Sicherheitsstandards für essenzielle Dienste und kritische Infrastrukturen zu stärken.
Sektoren: NIS 2 wer ist betroffen
NIS2 erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und umfasst nun eine breitere Palette von Sektoren und Dienstleistungen. Betroffen sind unter anderem:
- Energie: Elektrizitäts- und Gasversorger, Ölunternehmen und erneuerbare Energien.
- Transport: Luftfahrt, Schiene, Straßenverkehr und Schifffahrt.
- Finanzmarktinfrastrukturen: Banken, Versicherungen und Finanzmarktplätze.
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Gesundheitsdienstleister und pharmazeutische Unternehmen.
- Wasserversorgung: Anbieter von Trinkwasser und Wasserabflussdiensten.
- Digitale Infrastrukturen: Internet-Exchange-Points, DNS-Dienste und Cloud-Service-Anbieter.
Organisationen: NIS 2 wer ist betroffen
Nicht nur die Sektoren, sondern auch bestimmte Arten von Organisationen innerhalb dieser Sektoren sind der NIS2-Richtlinie unterworfen. Hierzu zählen:
- Betreiber wesentlicher Dienste: Unternehmen und Organisationen, die essenzielle Dienste bereitstellen und deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft haben könnte.
- Digitale Dienstleister: Dazu gehören Anbieter von Suchmaschinen, Online-Marktplätzen und Cloud-Diensten.
Was müssen betroffene Organisationen tun?
Betroffene Organisationen müssen mehrere Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen:
- Risikomanagement: Umsetzung von Maßnahmen zur Identifizierung und Minderung von Cyberrisiken.
- Vorfallsmanagement: Einrichtung von Protokollen zur Meldung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.
- Schutzmaßnahmen: Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
- Compliance: Regelmäßige Überprüfungen und Audits, um die Einhaltung der NIS2-Vorgaben sicherzustellen.
Wir haben eine kurze Checkliste für NIS2 für Sie erstellt – dort können sich schnell checken, wie gut Sie vorbereitet sind. Diese können Sie weiter unten downloaden.
Fazit
Die NIS2-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Sie betrifft eine breite Palette von Sektoren und Organisationen, die wesentliche Dienste und digitale Infrastrukturen bereitstellen. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der NIS2 fallen, sollten sich proaktiv mit den Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Dies wird nicht nur helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die allgemeine Cyberresilienz und das Vertrauen in digitale Dienstleistungen stärken.
Wir haben eine kurze Checkliste für den Einstieg für NIS2 erstellt – wie man NIS2 umsetzen kann – haben wir in Blogpost „NIS2 zusammengefasst. Im Folgenden bieten wir noch einen kurzen Exkurs welche Vorteile NIS2 für Unternehmen hat.